Beratung unter: 0228 - 286 950 45

Sie wohnen in der häuslichen Umgebung oder in einem betreuten Wohnen

und haben einen Pflegegrad?

Pflegehilfsmittel

monatlich kostenfrei nach Hause

Ihre Vorteile auf einen Blick

Unter bestimmten voraussetzungen trägt Ihre Pflegekasse die Kosten

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 40,00 EUR monatlich für Ihre bedarfsgerechte Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.*

Indiviuelle Zusammenstellung

Wir beraten Sie gerne nach Ihrem Bedarf

Flexibilität

Flexible Lieferintervalle, jederzeit kündbar & Anpassung der Box monatlich möglich

Schnelligkeit/Zuverlässigkeit

Sofortige Belieferung nach der Bewilligung durch Ihre Pflegekasse

Qualität

Qualitativ hochwertige Produkte

Erfahrung

Über ein Jahrzehnt Erfahrung im Pflegebereich und der ambulanten Versorgung

Keine versteckten Kosten

Keine Zuzahlung, keine Verrechnung oder Abzüge bei anderen Kassenleistungen

Einfache Abwicklung

Wir übernehmen die Abrechnung mit Ihrer Kasse, und das gebührenfrei

Zugelassener Versorger

Wir sind für den Verkauf von Pflegehilfsmitteln zertifiziert und haben einen Vertrag mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen.

Zusammenarbeit mit allen gesetzlichen Pflegekassen

Wir arbeiten mit allen gesetzlichen Pflegekassen zusammen.

In wenigen Schritten - zu Ihren Pflegehilfsmitteln

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und bestellen Sie Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in nur 3 einfachen Schritten

Häufig gestellte Fragen

Bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch handelt es sich gemäß des SGB XI (Sozialgesetzbuch) um Mittel, welche die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern. In der Regel handelt es sich bei sämtlichen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch um Einwegartikel. Pflegehilfsmittel zielen grundsätzlich auf die Verbesserung der Hygienesituation in der Häuslichkeit ab. Darüber hinaus dienen sie zur Infektionsprophylaxe. Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zählen:

  • Mund-Nasen-Schutz & Masken
  • Desinfektionsmittel für Hände
  • Desinfektionsmittel für Flächen
  • Einmalhandschuhe
  • Fingerlinge
  • Schutzschürzen
  • Bettschutzeinlagen

Klicken Sie hier, um eine Beschreibung der einzelnen Pflegemittel im Detail zu sehen. 

Bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch handelt es sich gemäß des SGB XI (Sozialgesetzbuch) um Mittel, welche die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern. In der Regel handelt es sich bei sämtlichen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch um Einwegartikel. Pflegehilfsmittel zielen grundsätzlich auf die Verbesserung der Hygienesituation in der Häuslichkeit ab. Darüber hinaus dienen sie zur Infektionsprophylaxe. Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zählen:

  • Mund-Nasen-Schutz & Masken
  • Desinfektionsmittel für Hände
  • Desinfektionsmittel für Flächen
  • Einmalhandschuhe
  • Fingerlinge
  • Schutzschürzen
  • Bettschutzeinlagen

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Damit Sie oder Ihre pflegebedürftigen Angehörigen einen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Für die pflegebedürftige Person ist bereits ein Pflegegrad erteilt worden.
  • Die Betreuung oder Pflege findet im häuslichen Umfeld oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen statt.

Sie erhalten den Bewilligungsbescheid zum Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel früher als wir, gerne können Sie uns diesen vorab weiterleiten damit wir den Versand zügig für Sie organisieren können.

 

Sollten Sie Ihre Pflegehilfsmittel sehr dringend benötigen empfiehlt es sich nach der Beantragung Kontakt mit Ihrer Pflegekasse aufzunehmen. Dies könnte den Prozess beschleunigen.

Ja. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten unter Erfüllung der nötigen Voraussetzungen die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von ihrer Kasse erstattet. Hierzu reichen Sie einfach die Rechnung für die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei Ihrer Versicherung, Pflegekasse und/oder Beihilfestelle ein. Privatversicherte erhalten eine Erstattung von 100% und Beihilfeberechtigte erhalten ihren Selbstzahleranteil erstattet. Somit liegt die Effektivbelastung für alle bei EUR 0,00.

Die Gesetzesgrundlage für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch basiert auf § 40 Abs. 2 SGB XI. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt bis zu EUR 40 pro Monat.

Im Folgenden ein Auszug § 40 SGB XI

(1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind.

Gerätschaften und Produkte aus der Kategorie der Hilfsmittel werden dazu verwendet eine Behinderung auszugleichen. Zu dieser Kategorie gehören Kompressionsstrümpfe, Prothesen, Brillen, Rollstühle, etc. Sie werden von einem Arzt verordnet und als medizinisch notwendig erachtet. Kostenträger ist hier die Krankenkasse.

Für die Unterstützung und Erleichterung der häuslichen Pflege werden Pflegehilfsmittel eingesetzt. Bei den Pflegehilfsmitteln wird zwischen folgenden Produktgruppen unterschieden:

 

  • Produktgruppe (PG) 50:

Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege

Technische Pflegehilfsmittel (z.B. ein Pflegebett)         

 

  • Produktgruppe (PG) 51:

Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene und zur Linderung von Beschwerden

Wiederverwendbare Pflegehilfsmittel (z.B. eine waschbare Bettschutzeinlage)

 

  • Produktgruppe (PG) 52:

Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität

Technische Pflegehilfsmittel (z.B. Hausnotrufsysteme)

 

  • Produktgruppe (PG) 53:

Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden

Technische Pflegehilfsmittel (z.B. Lagerungsrollen)

 

  • Produktgruppe (PG) 54:

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

z.B. Mund-Nasen-Schutz & Masken, Desinfektionsmittel für Hände, Desinfektionsmittel für Flächen, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen

>> Kostenlose Pflegehilfsmittel bestellen

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bilden die Produktgruppe (PG) 54. Sie können monatlich bezogen werden. Hierunter fallen Produkte wie Mund-Nasen-Schutz & Masken, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen. Die Kosten hierfür werden bis zu der gesetzlichen Höhe von der Krankenkasse übernommen. Curaschirm bietet Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die für den monatlichen Bedarf abgestimmt sind und dessen Kosten voll von der Krankenkasse abgedeckt werden.

Zur Beantragung der Pflegehilfsmittel wird ein Pflegegrad benötigt. Der Antrag auf Pflegehilfsmittel wird bei der Pflegekasse eingereicht, die auch Kostenträger dieser Produkte ist.

 

Darüber hinaus gibt es Doppelfunktionale Hilfsmittel, die sowohl zur Unterstützung einer Behinderung oder zur Ermöglichung der häuslichen Pflege eingesetzt werden können, hierunter fällt zum Beispiel eine Toilettenhilfe. Kosten für Doppelfunktionale Hilfsmittel werden zwischen Kranken- und Pflegekasse aufgeteilt.

 

Beispielsweise gehört ein Treppenlift oder ein Badumbau zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und nicht zu den Hilfsmitteln. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können von der Pflegekasse anstatt der Krankenkasse mit bis zu EUR 4.000 pro Person bezuschusst werden. Leben mehrere Personen mit Pflegegrad in einem Haushalt, können die Zuschüsse maximal bis zu EUR 16.000 aufaddiert werden.


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* Privatversicherte erhalten 100% der Kosten und beihilfeberechtigte ihren Selbstzahleranteil (unter Erfüllung der nötigen Voraussetzungen) für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erstattet. Hierzu reichen Sie einfach die Rechnung für die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei Ihrer Versicherung, Kasse oder Beihilfestelle ein.

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