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AGB

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

 

 

Präambel

Curaschirm, Inhaber Saleh Gerd Nofal, Friesdorfer Straße 23, 53173 Bonn, im Folgenden Curaschirm genannt, bietet unter www.curaschirm.de Privatpersonen, im Folgenden Kund:innen genannt, den Erwerb von individuell zusammenstellbaren Paketen mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch an.

§1 Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Curaschirm und der jeweiligen Kund:in. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kund:in werden nur Vertragsbestandteil, wenn Curaschirm diesen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
  1. Sie treten mit Wirkung zum 25.04.2024 in Kraft und ersetzen die bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  1. Sie gelten gegenüber Verbraucher:innen. Verbraucher:in im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegendweder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  1. Curaschirm behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die Kund:in wird hierüber vollumfänglich und rechtzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in Kenntnis gesetzt. Widerspricht die Kund:in den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, dann gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Widerspricht die Kund:in den geänderten Bedingungen fristgemäß, so ist Curaschirm berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
  1. Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Euro-Preise.
  1. Die Pflegehilfsmittel werden lediglich für den persönlichen Gebrauch des Empfängers im Rahmen der häuslichen Pflege bereitgestellt. Wir weisen also ausdrücklich darauf hin, dass die von uns erhaltenen Pfleghilfsmittel nicht für den Gebrauch durch Pflegedienste oder Einrichtungen der Tagespflege verwendet werden oder verkauft werden dürfen. Den Erhalt dieser Information hat die Kund:in im Antrag auf Kostenübernahme zu bestätigen.
  1. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
    1. individuelle Vereinbarungen
    2. diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
    3. die gesetzlichen Regelungen.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Ein Vertragsschluss über die Lieferung von Pflegehilfsmitteln zwischen der Kund:in und Curaschirm kann über das Antragssystem auf der Internetseite von Curaschirm, per Flyer, durch Übersenden des Antragsformulars via Mail, Fax oder Post, sowie im Rahmen von Beratungsgesprächen erfolgen. Grundsätzlich einigen sich die Parteien auf eine monatliche bedarfsabhängige Abgabe der individuell zusammengestellten Pflegehilfsmittel, sofern nicht eine bedarfsabhängige Abgabe einzelner indivuell zusammengestellter Pflegehilfsmittel vereinbart wird.
  2. Die Angebotsabgabe auf der Internetseite von Curaschirm durch die Kund:in erfolgt, indem diese Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 € auswählt, in dem dafür vorgesehenen Antrag persönliche Informationen angibt und die Bestellung bestätigt. Für Bestellungen, die über diesen Betrag hinausgehen, übernimmt die Kund:in die anfallenden Kosten. Dieses Angebot wird von Curaschirm angenommen, indem Curaschirm eine Versandbestätigung versendet oder direkt die ausgewählten Pflegehilfsmittel an die Kund:in schickt.
  1. Ein Vertragsschluss kann ferner zustande kommen, indem die Kund:in ein ausgefülltes Antragsformular, eine formlose Bestellung mit allen relevanten Daten oder eine Kostenübernahmeerklärung per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an Curaschirm übersendet (Angebot). Curaschirm nimmt dieses Angebot an, indem Curaschirm eine Versandbestätigung sendet oder direkt die ausgewählten Pflegehilfsmittel an die Kund:in schickt. Das Versenden der Versandbestätigung erfolgt auf einem von Curaschirm gewählten Weg.
  1. Der Vertrag im Rahmen eines telefonischen Beratungsgespräches kommt zustande, indem Curaschirm der Kund:in nach dem Telefonat eine Zusammenfassung des Gespräches übersendet und die Kund:in diese Zusammenfassung unterschreibt oder anderweitig bestätigt (zum Beispiel per E-Mail) und an Curaschirm zurücksendet (Angebot). Curaschirm nimmt dieses Angebot an, indem Curaschirm eine Versandbestätigung an die Kund:in sendet oder direkt die ausgewählten Pflegehilfsmittel an die Kund:in schickt. Die Versandbestätigung kann dabei auf einem vom Curaschirm gewählten Weg gesendet werden. Der Vertragsschluss im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches kommt zustande, indem die Kund:in den Vertrag unterzeichnet und Curaschirm eine Versandbestätigung an die Kund:in per E-Mail sendet oder direkt die ausgewählten Pflegehilfsmittel an die Kund:in schickt.
  1. Es besteht keine Verpflichtung zur Vertragsannahme durch Curaschirm.
  1. Die auf der Webseite von Curaschirm zur Verfügung gestellten Informationen zu Pflegehilfsmitteln sind nicht als verbindliches Angebot seitens Curaschirm zu verstehen. Die Angebotsabgabe erfolgt stets durch die Kund:in.
  1. Die Erklärung des Angebotes kann durch die Kund:in höchstpersönlich oder durch einen Dritten erfolgen. Erfolgt die Bestellung durch einen Dritten, ist dem Antrag eine Bevollmächtigung seitens der Kund:in beizufügen.

§ 3 Vertragsabwicklung

  1. Curaschirm übersendet bei Vertragsschluss den Vertragstext, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und einen Hinweis zu Widerrufsrecht per E-Mail an die Kund:in.
  1. Bei gesetzlich versicherten Kund:innen mit Pflegegrad läuft die Vertragsabwicklung wie folgt ab: Mit Vertragsschluss tritt die Kund:in ihren gegebenenfalls bestehenden Kostenerstattungsanspruch gegen die Pflegeversicherung an Curaschirm ab. Nachdem Curaschirm den Antrag erhalten hat, leitet Curaschirm diesen an die zuständige Pflegekasse weiter und rechnet bis zum Bewilligungsbetrag bei Genehmigung durch die Pflegekasse direkt mit dieser ab.
  1. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Nichtzahlung und/oder Verweigerung der Genehmigung durch die Pflegekasse und/oder bei Kosten, die über den bewilligten Betrag hinausgehen, die Kund:in, wie unter Nr. 6 dieses Abschnittes als Person ohne Pflegegrad behandelt wird.
  1. Handelt es sich bei der Kund:in, um eine privat versicherte Person mit Pflegegrad, bekommen diese selbst den zu zahlenden Betrag in Rechnung gestellt. Die Abrechnung mit der privaten Pflegekasse erfolgt durch die Kund:in. Hierauf hat Curaschirm keinerlei Einwirkungsmöglichkeit.
  1. Beihilfeberechtigte mit Pflegegrad bekommen von Curaschirm den zu zahlenden Betrag in Rechnung gestellt. Die Abrechnung mit der Beihilfestelle über den Restbetrag abzüglich des Eigenanteils erfolgt durch die Kund:in. Hierauf hat Curaschirm keinerlei Einwirkungsmöglichkeit.
  1. Kund:innen, die keinen anerkannten Pflegegrad haben und/oder aus anderen Gründen keine Erstattungsansprüche gegenüber Dritten haben, bekommen selbst den Betrag von Curaschirm in Rechnung gestellt.
  1. Bei Vertragsschluss wird die Zahlung des Kaufpreises sofort fällig. Die Zahlung durch die Kund:in erfolgt auf Rechnung.
  1. Ab Verzug hat der Kunde die Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Des Weiteren fallen für jede Mahnung Mahnkosten in Höhe von 5,00 € an, unbeschadet der Möglichkeit, weiteren Schaden geltend zu machen. Der Kunde hat das Recht darzulegen, dass ein geringererer Schaden als 5,00 € entstanden ist.
  1. Der Versand der Waren innerhalb Deutschlands erfolgt versandkostenfrei.
  1. Curaschirm darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von Curaschirm wegen Verzugs der Kund:in um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber Curaschirm nicht nachkommt.
  1. Wird Curaschirm selbst nicht beliefert, obwohl bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben wurden, wird Curaschirm von der Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurücktreten. Curaschirm ist verpflichtet, die Kund:in über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und wird jede schon erbrachte Gegenleistung der Kund:in unverzüglich erstatten.
  1. Kommt Curaschirm mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist die Kund:in nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Curaschirm eine der Kund:in gesetzte, angemessene Nachfrist nicht einhält.

§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Die Parteien können bei Vertragsschluss eine Laufzeit für den Vertrag festlegen. Erfolgt dies nicht, ist die Vertragslaufzeit unbefristet.
  1. Haben die Parteien eine Vertragslaufzeit festgelegt, endet der Vertrag automatisch mit Ablauf dieser Frist. Einer Kündigung bedarf es nicht.
  1. Vorbehaltlich der rechtmäßigen Ausübung des gesetzlichen Widerrufrechts, haben Kund:innen sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bei unbefristet geschlossnenen Verträgen mindestens ein Paket von Pflegehilfsmitteln abzunehmen. Sollte auf Kund:innenwunsch das erste Paket bereits mit der Antragstellung versendet worden sein und erfolgt daraufhin keine Genehmigung des Antrags durch die Pflegekasse, hat die Kund:in bei unbefristet geschlossenen Verträgen zumindest das erste Paket dennoch abzunehmen und zu bezahlen oder die erhaltene Ware ungeöffnet zurückzusenden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Dies ist ausgeschlossen, sollte die Ablehnung durch die Pflegekasse bereits vor der Versendung des ersten Paketes erfolgen. Mit Ablehnung des Antrags durch die Pflegekasse endet das Vertragsverhältnis zwischen Curaschirm und der Kund:in für die Zukunft automatisch. Ein Vertragsschluss gem. §3 Abs. 6 dieser Bedingungen bleibt bei entsprechender Angebotsabgabe durch die Kund:in weiterhin möglich.
  1. Eine Kündigung des Vertrages ist – unbeachtet der Frage ob der Vertrag mit oder ohne Laufzeit ist – in Textform mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Ein möglicherweise bestehendes Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.

§ 5 Rechte und Pflichten der Parteien

  1. Die Pflichten der Parteien ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen Geschäftsbedingungen.
  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die von Curaschirm bereitgestellten Angebote von Pflegehilfsmitteln gem. § 40 Abs.1 SGB XI vorrangig für pflegebedürftige Personen bestimmt sind. Hierunter fallen insbesondere Personen mit anerkanntem Pflegegrad im Sinne des § 15 SGB XI.
  1. Die Kund:in verpflichtet sich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Jegliche Änderungen in Bezug auf den Versicherungsstatus, die Pflegesituation, der Pflegegradeinstufung und sonstige relevatne Änderungen von persönlichen Informationen, welche für die Leistungserbringung seitens Curaschirm relevant sind, sind Curaschirm innerhalbvon zwei Wochen ab der Änderung in Textform mitzuteilen.
  1. Die Kund:in kann Änderungen an der Zusammenstellung oder dem Lieferzeitraum bis zum 15. des Vormonats der nächsten Lieferung vornehmen.
  1. Während des Bestellvorgangs wird die Kund:in durch Curaschirm darüber informiert, welche Pflegehilfsmittel für welche Versorgungssituation geeignet und notwendig sind. Den Erhalt dieser Informationen hat die Kund:in zu bestätigen.
  1. Die Versendung der Pflegehilfsmittele erfolgt grundsätzlich unverzüglich mit Zugang der Kosten-übernahmeerklärung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sollte es aufgrund von Curaschirm nicht zu vertretender Umstände zu einer Verzögerung der Leistungser-bringung und damit zu Teillieferungen kommen, informiert Curaschirm die Kund:in unverzüglich darüber und teilt die neuen Lieferbedingungen mit. Hierdurch eventuell anfallende Kosten übernimmt Curaschirm.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

  1. Für etwaige Mängel stehen der Kund:in gesetzliche Gewährleistungsrechte zu, es sei denn, in diesen AGB ist etwas anderes bestimmt. Für Verbraucher werden die Gewähr-leistungsrechte durch diese AGB nicht beschränkt.
  1. Curaschirm haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.
  1. Curaschirm haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  1. Für sonstige Schäden haftet Curaschirm nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
  1. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von Curaschirm.
  1. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 7 Datenschutz

Zur Anmeldung wird die Kund:in nach personenbezogenen Daten gefragt. Diese Daten werden ordnungsgemäß gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DS-GVO genutzt. Hierzu wird die Kund:in auf die Datenschutzerklärung von Curaschirm hingewiesen. Die Kund:in stimmt Curaschirm zu, dass diese Datenschutzbestimmungen gelesen und verstanden wurden.

§ 8 Höhere Gewalt

Curaschirm ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Pandemien und Epidemien, Kriege, Naturkatastrophen, Brandschäden sowie behördliche Maßnahmen.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Diese Nutzungsbedingungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  1. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.
  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und der Allgemeinen Nutzungsbedingungen bedürfen grundsätzlich mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung.
  1. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.

Stand: 09.04.2024.

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