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Pflegegrad 2

Seit 2017 gibt es in Deutschland anstelle der früheren Pflegestufen fünf Pflegegrade. Diese wurden eingeführt, um Menschen mit körperlichen, geistigen und psychischen Einschränkungen genauer zu berücksichtigen. Jeder Pflegegrad gibt den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person an.

Pflegegrad 2 wird Personen zugeordnet, die erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen.

Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Dies bedeutet, dass Betroffene in verschiedenen Bereichen ihres Alltags Einschränkungen haben. Sie können viele Tätigkeiten noch selbstständig ausführen, benötigen jedoch regelmäßig Unterstützung in bestimmten Lebensbereichen.

Leistungen:

    • Pflegegeld für häusliche Pflege: Personen mit Pflegegrad 2 können einen monatlichen Betrag (Pflegegeld) erhalten, wenn sie zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht professionellen Pflegekräften gepflegt werden.
    • Sachleistungen für häusliche Pflege: Wird die Pflege zu Hause durch einen professionellen Pflegedienst durchgeführt, können Sachleistungen in Anspruch genommen werden.
    • Kombinationsleistung: Hierbei wird teilweise Pflegegeld und teilweise Sachleistung in Anspruch genommen.
    • Tages- und Nachtpflege: Dies sind teilstationäre Leistungen, bei denen der Pflegebedürftige tagsüber oder nachts in einer Einrichtung betreut wird, aber weiterhin zu Hause wohnt.
    • Vollstationäre Pflege: Sollte eine Betreuung zu Hause nicht mehr möglich sein, kann der Pflegebedürftige auch in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden.
    • Weitere Leistungen: Dazu gehören z.B. Beratungsgespräche, Zuschüsse für Wohnraumanpassungen, Entlastungsbeträge für haushaltsnahe Dienstleistungen oder niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote.

 

Leistungen im Überblick

LeistungAnspruch
Pflegegeld316 Euro pro Monat
Pflegesachleistungen724 Euro pro Monat
Tages- und Nachtpflege724 Euro pro Monat
Kurzzeitpflege1774 Euro pro Jahr
Verhinderungspflege1612 Euro pro Jahr
Vollstationäre Pflege770 Euro pro Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen125 Euro pro Monat
Hausnotruf25,50 Euro pro Monat
Wohnraumanpassung4.000 Euro pro Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss214 Euro pro Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittelbis zu 40 Euro pro Monat

Jeder Pflegegrad bringt unterschiedliche Leistungen und Unterstützungen mit sich, abhängig vom Grad der Beeinträchtigung und den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Person.

Die Einstufung in einen Pflegegrad basiert auf einer Begutachtung, die von den Beauftragten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder anderen Beauftragten durchgeführt wird. Bei dieser

Module und deren Gewichtung:

  1. Mobilität (10%): Zum Beispiel Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen, Stehen, etc.
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%): Hierunter fallen z.B. Zeit- und Ortsorientierung oder die Fähigkeit, einfache Entscheidungen zu treffen.
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15%): Zum Beispiel nächtliche Unruhe, selbstschädigendes Verhalten oder Ängste.
  4. Selbstversorgung (40%): Dazu zählen Aktivitäten wie An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Körperpflege und Toilettengang.
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%): Hierbei geht es um den Umgang mit Medikamenten, die Notwendigkeit von Therapien und andere medizinische Anforderungen.
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%): Dies bezieht sich auf die Fähigkeit, den eigenen Tag zu strukturieren, Kontakte zu pflegen und soziale Aktivitäten zu initiieren.

Je nachdem, inwieweit die Person in diesen Bereichen beeinträchtigt ist, werden Punkte vergeben. Die Summe dieser Punkte bestimmt den Pflegegrad.

Für den Pflegegrad 2 muss eine Gesamtpunktzahl zwischen 27,5 und 47,5 Punkten erreicht werden.

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