In Deutschland gibt es seit dem Jahr 2017 fünf Pflegegrade, die die Pflegestufen ersetzt haben, um Menschen mit körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen besser zu erfassen. Jeder Pflegegrad beschreibt den Umfang der Pflegebedürftigkeit einer Person.
Der Pflegegrad 5 ist für Personen vorgesehen, die schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung haben.
Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Menschen im Pflegegrad 5 sind in nahezu allen oder allen Bereichen ihres täglichen Lebens auf umfangreiche Hilfe angewiesen. Häufig handelt es sich um Personen, die nicht nur körperlich, sondern auch geistig oder psychisch stark eingeschränkt sind und eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung benötigen.
Bewertung: Die Einstufung in den Pflegegrad 5 erfolgt, wie bei den anderen Pflegegraden auch, nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) oder andere beauftragte Dienste. Dabei werden verschiedene Lebensbereiche und Fähigkeiten berücksichtigt und bewertet.
Personen im Pflegegrad 5 haben in der Regel einen sehr hohen Unterstützungsbedarf. Die Leistungen sind darauf ausgelegt, ihnen die bestmögliche Pflege und Unterstützung zukommen zu lassen, um ihre Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern.
Wie bei den anderen Pflegegraden basiert auch hier die Einstufung auf einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere beauftragte Institutionen. In dieser Begutachtung werden sechs unterschiedliche Lebensbereiche oder Module berücksichtigt, um das Ausmaß der Beeinträchtigung festzustellen.
Module und deren Gewichtung:
Je nach Schwere der Beeinträchtigungen in diesen Bereichen werden Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl bestimmt schließlich den zugeordneten Pflegegrad.
Für den Pflegegrad 5 wird eine Gesamtpunktzahl von über 90 Punkten benötigt.

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Pflegegrad 5 - Leistungsübersicht (Stand 07/2025)
| Leistung | Anspruch | Bemerkung |
| Pflegegeld | 990 € pro Monat | |
| Pflegesachleistungen | bis zu 2.299 € pro Monat | |
| Tages- und Nachtpflege | bis zu 2.085 € pro Monat | |
| Kurzzeitpflege | bis zu 3.539 € pro Jahr (max. 8 Wochen) | gemeinsamer Jahresbetrag mit Verhinderungspflege |
| Verhinderungspflege | bis zu 3.539 € pro Jahr (davon bis zu 1.980 € bei nahen Angehörigen/Haushaltsmitgliedern) | |
| Vollstationäre Pflege | 2.096 € pauschal pro Monat | |
| Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 131 € pro Monat | |
| Hausnotruf | 25,50 € pro Monat | Zuschuss möglich abhängig vom Anbieter und Antragstellung |
| Wohnraumanpassung | bis zu 4.180 € je Gesamtmaßnahme (bis 16.720 € bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt) | |
| Wohngruppenzuschuss | 224 € pro Monat | |
| Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | bis zu 42 € pro Monat | |
| Technische Pflegehilfsmittel | 100 % Kostenübernahme; ggf. Zuzahlung 10 %, max. 25 € je Hilfsmittel (nach Genehmigung) | z. B. Rollatoren, Haltegriffe |
| Digital-Pflegeanwendungen (DiPA) | bis zu 53 € pro Monat (Zuschuss; Genehmigung durch Pflegekasse) | Zuschuss möglich je nach Genehmigung durch Pflegekasse |
| Betreuung / Alltagsbegleitung / Alltagsunterstützung | über Entlastungsbetrag möglich | z. B. Spaziergänge, Hausaufgabenhilfe, Begleitung |
| Pflegeberatung / Schulung | Anspruch besteht (kostenlose Beratung) | kostenlose Beratung zu Leistungen, Recht etc. |
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Seit 01.07.2025 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag (3.539 €) für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur Verfügung. Sie verteilen die Mittel nach Bedarf – ideal für Urlaube, Erholungsphasen oder nach Klinikaufenthalten. Leistungen, die bis zum 30.06.2025 genutzt wurden, werden auf den Jahresbetrag 2025 angerechnet.
Pflegekurse und individuelle Beratung der Pflegekassen sind kostenfrei – vor Ort, digital oder zu Hause. Sie erlernen rückenschonende Techniken, Demenzkommunikation und sinnvolle Notfallabläufe.
990 € pro Monat. Bei Einsatz eines Pflegedienstes verringert sich das Pflegegeld anteilig (Kombinationsleistung).
Bis zu 2.299 € pro Monat als Pflegesachleistung; Abrechnung erfolgt direkt über den Pflegedienst.
Ja. Bis 2.085 € pro Monat und zusätzlich zu Pflegegeld/Sachleistung (keine Verrechnung).
Kurzzeit- und Verhinderungspflege sind in einem gemeinsamen Jahresbetrag bis 3.539 € zusammengeführt und frei zwischen beiden Formen nutzbar.
2.096 € pro Monat (Pflegeanteil), zusätzlich gesetzliche Leistungszuschläge abhängig von der Aufenthaltsdauer.
Wohngruppenzuschuss 224 € monatlich; Wohnraumanpassung bis 4.180 € je Maßnahme; Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € pro Monat; DiPA bis 53 € pro Monat.
0228 - 286 950 45
9:00–17:00 Uhr