Pflegegrad 2

Was Ihnen jetzt zusteht – klar erklärt, zuverlässig begleitet

Seit 2017 gibt es in Deutschland anstelle der früheren Pflegestufen fünf Pflegegrade. Diese wurden eingeführt, um Menschen mit körperlichen, geistigen und psychischen Einschränkungen genauer zu berücksichtigen. Jeder Pflegegrad gibt den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person an.

Pflegegrad 2 wird Personen zugeordnet, die erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen.

Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Dies bedeutet, dass Betroffene in verschiedenen Bereichen ihres Alltags Einschränkungen haben. Sie können viele Tätigkeiten noch selbstständig ausführen, benötigen jedoch regelmäßig Unterstützung in bestimmten Lebensbereichen.

Pflegegrad 2 – Kriterien & Einstufung

Jeder Pflegegrad bringt unterschiedliche Leistungen und Unterstützungen mit sich, abhängivom Grad der Beeinträchtigung und den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Person.

Die Einstufung in einen Pflegegrad basiert auf einer Begutachtung, die von den Beauftragten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder anderen Beauftragten durchgeführt wird. Bei dieser

Module und deren Gewichtung:

  1. Mobilität (10%):Zum Beispiel Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen, Stehen, etc.
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%):Hierunter fallen z.B. Zeit- und Ortsorientierung oder die Fähigkeit, einfache Entscheidungen zu treffen.
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15%):Zum Beispiel nächtliche Unruhe, selbstschädigendes Verhalten oder Ängste.
  4. Selbstversorgung (40%):Dazu zählen Aktivitäten wie An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Körperpflege und Toilettengang.
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%):Hierbei geht es um den Umgang mit Medikamenten, die Notwendigkeit von Therapien und andere medizinische Anforderungen.
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%):Dies bezieht sich auf die Fähigkeit, den eigenen Tag zu strukturieren, Kontakte zu pflegen und soziale Aktivitäten zu initiieren.

Je nachdem, inwieweit die Person in diesen Bereichen beeinträchtigt ist, werden Punkte vergeben. Die Summe dieser Punkte bestimmt den Pflegegrad.

Für den Pflegegrad 2 muss eine Gesamtpunktzahl zwischen 27,5 und 47,5 Punkten erreicht werden.

Leistungen bei Pflegegrad 2 (Stand 2025)

  • Pflegegeld: 347 € pro Monat (für selbst organisierte Pflege durch Angehörige)
  • Pflegesachleistungen (ambulante Dienste): bis 796 € pro Monat.
  • Tages- und Nachtpflege (teilstationär): bis 721 € pro Monat – zusätzlich nutzbar, keine Anrechnung auf Pflegegeld/Sachleistungen.
  • Kurzzeit- & Verhinderungspflege: gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 € (ab 01.07.2025) – flexibel zwischen beiden Töpfen einsetzbar.
  • Vollstationäre Pflege (Pflegeanteil): 805 € pro Monat zuzüglich gesetzlicher Leistungszuschläge auf den Eigenanteil.
  • Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat für anerkannte Unterstützungsangebote (Haushalt, Alltagsbegleitung etc.).
  • Hausnotruf: Zuschuss bis 25,50 € pro Monat (Basistarif bei vielen Anbietern).
  • Wohnraumanpassung: bis 4.180 € je Maßnahme (z. B. Badumbau, Haltegriffe); bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt anteilig bis 16.720 €.
  • Wohngruppenzuschuss: 224 € pro Monat (zzgl. Anschubfinanzierung bis 2.613 € p. P.).
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: bis 42 € pro Monat (z. B. Handschuhe, Desinfektion).
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): bis 53 € pro Monat.

Leistungen im Überblick

Pflegegrad 2 - Leistungsübersicht (Stand 07/2025)

LeistungAnspruchBemerkung
Pflegegeld347 € pro Monat 
Pflegesachleistungen796 € pro Monat 
Tages- und Nachtpflege721 € pro Monat 
Kurzzeitpflegebis zu 3.539 € pro Jahr (max. 8 Wochen)gemeinsamer Jahresbetrag mit Verhinderungspflege
Verhinderungspflegebis zu 3.539 € pro Jahr (davon bis zu 694 € bei nahen Angehörigen/Haushaltsmitgliedern) 
Vollstationäre Pflege805 € pauschal pro Monat 
Betreuungs- und Entlastungsleistungen131 € pro Monat 
Hausnotruf25,50 € pro MonatZuschuss möglich abhängig vom Anbieter und Antragstellung
Wohnraumanpassungbis zu 4.180 € je Gesamtmaßnahme (bis 16.720 € bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt) 
Wohngruppenzuschuss224 € pro Monat 
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittelbis zu 42 € pro Monat 
Technische Pflegehilfsmittel100 % Kostenübernahme; ggf. Zuzahlung 10 %, max. 25 € je Hilfsmittel (nach Genehmigung)z. B. Rollatoren, Haltegriffe
Digital-Pflegeanwendungen (DiPA)bis zu 53 € pro Monat (Zuschuss; Genehmigung durch Pflegekasse)Zuschuss möglich je nach Genehmigung durch Pflegekasse
Betreuung / Alltagsbegleitung / Alltagsunterstützungüber Entlastungsbetrag möglichz. B. Spaziergänge, Hausaufgabenhilfe, Begleitung
   
Pflegeberatung / SchulungAnspruch besteht (kostenlose Beratung)kostenlose Beratung zu Leistungen, Recht etc.

Liebevolle Betreuungskraft

Professionelle Betreuung in den eigenen vier Wänden, ob Verhinderungs- und Kurzzeitpflege oder Dauerlösung.

Pflegegrad 2 in der Praxis

Pflege zu Hause gut organisieren

  • Kombinationsleistung einsetzen: Pflegegeld + Anteil Sachleistung – die Pflegekasse verrechnet automatisch nach Pflegedienst-Rechnungen.
  • Entlastungsbetrag (131 €) für Haushalt, Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter:innen einsetzen – nur zugelassene Anbieter nutzen.
  • Tages-/Nachtpflege zusätzlich planen: Budgets werden nicht mit Pflegegeld/Sachleistungen verrechnet.

Luft zum Durchatmen schaffen

Ab 01.07.2025 nutzen Sie den gemeinsamen Jahresbetrag (3.539 €) flexibel für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege – ideal bei Auszeiten der Angehörigen, nach Krankenhausaufenthalten oder in Krisen. Unverbrauchte Beträge aus dem ersten Halbjahr 2025 werden angerechnet.

Sicher wohnen

  • Wohnraumanpassung früh kalkulieren (Kostenvoranschlag + Antrag). Typisch: schwellenfreie Dusche, Haltegriffe, Beleuchtung, rutschfeste Böden – Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme.
  • Hausnotruf einrichten, wenn Alleinleben/Sturzrisiko gegeben – Zuschuss bis 25,50 € pro Monat möglich.

Wissen stärkt

Pflegekurse & Beratung der Pflegekassen sind kostenfrei – wahlweise digital, zu Hause oder in Präsenz. Sie erlernen rückenschonende Techniken, Demenzkommunikation und sinnvolle Notfallabläufe.

Praxis-Checkliste

  • Entlastungsbetrag verplanen (monatlich 131 €) – Anbieter auswählen.
  • Pflegedienst-Leistungspaket prüfen (bis 796 €).
  • Tagespflegeplätze anfragen (bis 721 €).
  • Hausnotruf beauftragen (25,50 €).
  • Angebote für Wohnraumanpassung einholen (4.180 € je Maßnahme).
  • Kurzzeit-/Verhinderungspflege mit dem 3.539-€-Jahresbudget planen.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 in 2025?

347 € pro Monat. Bei Einsatz eines Pflegedienstes verringert sich das Pflegegeld anteilig (Kombinationsleistung).

Bis zu 796 € pro Monat als Pflegesachleistung; Abrechnung direkt über den Pflegedienst.

Ja. Bis 721 € pro Monat und zusätzlich zu Pflegegeld/Sachleistung (keine Verrechnung).

805 € pro Monat (Pflegeanteil), zusätzlich gesetzliche Leistungszuschläge abhängig von der Aufenthaltsdauer.

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