In Deutschland gibt es seit dem Jahr 2017 fünf Pflegegrade, die die Pflegestufen ersetzt haben, um Menschen mit körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen besser zu erfassen. Jeder Pflegegrad beschreibt den Umfang der Pflegebedürftigkeit einer Person.
Pflegegrad 1 wird Personen zugeordnet, die nur geringfügige
Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen. Das
bedeutet:
Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Menschen mit Pflegegrad 1
benötigen in ihrem Alltag meist nur wenig Unterstützung. Sie können viele Tätigkeiten selbstständig ausführen, benötigen aber eventuell bei einigen Verrichtungen Hilfe.
Leistungen kurz auf den Punkt: Pflegegrad 1 bestätigt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – festgestellt in einer Begutachtung mit Punktesystem. Für Betroffene und Angehörige stehen unter anderem 131 € Entlastungsbetrag pro Monat, Zuschüsse für Hausnotruf und Wohnraumanpassung sowie Pflegekurse und Beratung zur Verfügung. Ab 01.07.2025 gilt außerdem ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 € für Kurzzeit- und Verhinderungspflege, das flexibler nutzbar ist.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere Beauftragte: Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss eine Begutachtung erfolgen. Dabei wird die Selbstständigkeit des Antragstellers in sechs Bereichen (Module) bewertet.
Module und deren Gewichtung:
Punktesystem: Abhängig von den Einschränkungen in den verschiedenen Modulen werden Punkte vergeben. Die Summe dieser Punkte entscheidet über den Pflegegrad.
Pflegegrad 1: Für den Pflegegrad 1 muss eine Gesamtpunktzahl zwischen 12,5 und 27 Punkten erreicht werden. Das deutet darauf hin, dass geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegen.

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Monatlicher Entlastungsbetrag: 131 € – für Angebote zur Betreuung, Unterstützung im Haushalt, anerkannte Alltagsbegleiter:innen oder zur Ko-Finanzierung teilstationärer Angebote. Der Betrag ist zweckgebunden und kann – je nach Land – auch für Nachbarschaftshilfe genutzt werden.
Hausnotruf: Zuschuss bis 25,50 € pro Monat – die Pflegekasse bezuschusst den Basistarif vieler Anbieter, damit im Notfall schnell Hilfe kommt – besonders sinnvoll für alleinlebende Personen.
Wohnraumanpassung: Zuschüsse für barrierearme Bad-Umbauten, Haltegriffe, Schwellenabbau u. a.; nutzen Sie frühzeitig die Pflegeberatung.
Pflegekurse & Beratung: kostenfrei – Angehörige und ehrenamtlich Pflegende haben Anspruch auf Schulungen und individuelle Beratung (digital, zu Hause oder in Präsenz).
Kurzzeit- & Verhinderungspflege: gemeinsames Jahresbudget bis 3.539 € (ab 01.07.2025). Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden in einem flexiblen Budget zusammengeführt – ideal, wenn vorübergehend mehr Unterstützung nötig ist (z. B. nach Klinikaufenthalten).
Wichtig: Reines Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gibt es bei Pflegegrad 1 nicht. Der Fokus liegt auf Entlastung, Prävention und dem Erhalt der Selbstständigkeit.
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Pflegegrad 1 - Leistungsübersicht (Stand 07/2025)
| Leistung | Anspruch | Bemerkung |
| Pflegegeld | – | |
| Pflegesachleistungen | – | |
| Tages- und Nachtpflege | kein Anspruch; Nutzung über Entlastungsbetrag möglich | |
| Kurzzeitpflege | bis zu 3.539 € pro Jahr (max. 8 Wochen) | gemeinsamer Jahresbetrag mit Verhinderungspflege |
| Verhinderungspflege | kein Anspruch in PG 1 | |
| Vollstationäre Pflege | 131 € pauschal pro Monat | |
| Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 131 € pro Monat | |
| Hausnotruf | 25,50 € pro Monat | Zuschuss möglich abhängig vom Anbieter und Antragstellung |
| Wohnraumanpassung | bis zu 4.180 € je Gesamtmaßnahme (bis 16.720 € bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt) | |
| Wohngruppenzuschuss | 224 € pro Monat | |
| Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | bis zu 42 € pro Monat | |
| Technische Pflegehilfsmittel | 100 % Kostenübernahme; ggf. Zuzahlung 10 %, max. 25 € je Hilfsmittel (nach Genehmigung) | z. B. Rollatoren, Haltegriffe |
| Digital-Pflegeanwendungen (DiPA) | bis zu 53 € pro Monat (Zuschuss; Genehmigung durch Pflegekasse) | Zuschuss möglich je nach Genehmigung durch Pflegekasse |
| Betreuung / Alltagsbegleitung / Alltagsunterstützung | über Entlastungsbetrag möglich | z. B. Spaziergänge, Hausaufgabenhilfe, Begleitung |
| Pflegeberatung / Schulung | Anspruch besteht (kostenlose Beratung) | kostenlose Beratung zu Leistungen, Recht etc. |
Professionelle Betreuung in den eigenen vier Wänden, ob Verhinderungs- und Kurzzeitpflege oder Dauerlösung.
12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte. Das entspricht „geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“.
Ja, meist den Basistarif bis 25,50 € monatlich, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Leistungsbeträge wurden zum 01.01.2025 u. a. angehoben; ab 01.07.2025 gilt das gemeinsame Jahresbudget bis 3.539 € für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
Nein. Stattdessen steht monatlich der Entlastungsbetrag (131 €) für anerkannte Unterstützungsangebote zur Verfügung.
0228 - 286 950 45
9:00–17:00 Uhr