Pflegegrad 5

Was Ihnen jetzt zusteht – klar erklärt, zuverlässig begleitet

In Deutschland gibt es seit dem Jahr 2017 fünf Pflegegrade, die die Pflegestufen ersetzt haben, um Menschen mit körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen besser zu erfassen. Jeder Pflegegrad beschreibt den Umfang der Pflegebedürftigkeit einer Person.

Der Pflegegrad 5 ist für Personen vorgesehen, die schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung haben.

Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Menschen im Pflegegrad 5 sind in nahezu allen oder allen Bereichen ihres täglichen Lebens auf umfangreiche Hilfe angewiesen. Häufig handelt es sich um Personen, die nicht nur körperlich, sondern auch geistig oder psychisch stark eingeschränkt sind und eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung benötigen.

Bewertung: Die Einstufung in den Pflegegrad 5 erfolgt, wie bei den anderen Pflegegraden auch, nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) oder andere beauftragte Dienste. Dabei werden verschiedene Lebensbereiche und Fähigkeiten berücksichtigt und bewertet.

Pflegegrad 5 – Kriterien & Einstufung

Personen im Pflegegrad 5 haben in der Regel einen sehr hohen Unterstützungsbedarf. Die Leistungen sind darauf ausgelegt, ihnen die bestmögliche Pflege und Unterstützung zukommen zu lassen, um ihre Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern.

Wie bei den anderen Pflegegraden basiert auch hier die Einstufung auf einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere beauftragte Institutionen. In dieser Begutachtung werden sechs unterschiedliche Lebensbereiche oder Module berücksichtigt, um das Ausmaß der Beeinträchtigung festzustellen.

Module und deren Gewichtung:

  1. Mobilität (10%): Beispielsweise Fortbewegungen innerhalb der eigenen Wohnräume, das Treppensteigen oder das Wechseln und Halten der Körperposition.
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%): Dazu gehören Fähigkeiten wie Erinnern, Orientierung zu Zeit und Ort, Erkennen von Personen und Gegenständen oder die Verständigung mit anderen.
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15%): Zum Beispiel selbstschädigendes oder aggressives Verhalten, Ängste oder Depressionen.
  4. Selbstversorgung (40%): Hierzu zählen Alltagsaktivitäten wie Essen, Trinken, Körperpflege, An- und Auskleiden oder der Toilettengang.
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%): Hierunter fallen Fähigkeiten wie die Medikamenteneinnahme, der Umgang mit medizinischen Geräten oder die Inanspruchnahme von Therapien.
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%): Dies bezieht sich auf die Fähigkeit, den eigenen Alltag zu organisieren, soziale Kontakte zu pflegen und an gesellschaftlichen Aktivitäten teilzunehmen.

Je nach Schwere der Beeinträchtigungen in diesen Bereichen werden Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl bestimmt schließlich den zugeordneten Pflegegrad.

Für den Pflegegrad 5 wird eine Gesamtpunktzahl von über 90 Punkten benötigt.

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Leistungen bei Pflegegrad 5

  • Pflegegeld: 990 € pro Monat (für selbst organisierte Pflege durch Angehörige) – kombinierbar mit Sachleistungen.
  • Pflegesachleistungen (ambulante Dienste): bis 2.299 € pro Monat.
  • Tages- und Nachtpflege (teilstationär): bis 2.085 € pro Monat – zusätzlich nutzbar, keine Anrechnung auf Pflegegeld/Sachleistungen.
  • Kurzzeit- & Verhinderungspflege: gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 € (seit 01.07.2025) – flexibel zwischen beiden Töpfen einsetzbar.
  • Vollstationäre Pflege (Pflegeanteil): 2.096 € pro Monat zuzüglich gesetzlicher Leistungszuschläge auf den Eigenanteil.
  • Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat für anerkannte Unterstützungsangebote (Haushalt, Alltagsbegleitung etc.).
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: bis 42 € pro Monat.
  • Technische Pflegehilfsmittel: 100 % Kostenübernahme; ggf. Zuzahlung 10 %, max. 25 € je Hilfsmittel (nach Genehmigung).
  • Wohngruppenzuschuss: 224 € pro Monat (ambulant betreute Wohngemeinschaften).
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds (Wohnraumanpassung): bis 4.180 € je Maßnahme; bis 16.720 € bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt.

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Leistungen im Überblick

Pflegegrad 5 - Leistungsübersicht (Stand 07/2025)

LeistungAnspruchBemerkung
Pflegegeld990 € pro Monat 
Pflegesachleistungenbis zu 2.299 € pro Monat 
Tages- und Nachtpflegebis zu 2.085 € pro Monat 
Kurzzeitpflegebis zu 3.539 € pro Jahr (max. 8 Wochen)gemeinsamer Jahresbetrag mit Verhinderungspflege
Verhinderungspflegebis zu 3.539 € pro Jahr (davon bis zu 1.980 € bei nahen Angehörigen/Haushaltsmitgliedern) 
Vollstationäre Pflege2.096 € pauschal pro Monat 
Betreuungs- und Entlastungsleistungen131 € pro Monat 
Hausnotruf25,50 € pro MonatZuschuss möglich abhängig vom Anbieter und Antragstellung
Wohnraumanpassungbis zu 4.180 € je Gesamtmaßnahme (bis 16.720 € bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt) 
Wohngruppenzuschuss224 € pro Monat 
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittelbis zu 42 € pro Monat 
Technische Pflegehilfsmittel100 % Kostenübernahme; ggf. Zuzahlung 10 %, max. 25 € je Hilfsmittel (nach Genehmigung)z. B. Rollatoren, Haltegriffe
Digital-Pflegeanwendungen (DiPA)bis zu 53 € pro Monat (Zuschuss; Genehmigung durch Pflegekasse)Zuschuss möglich je nach Genehmigung durch Pflegekasse
Betreuung / Alltagsbegleitung / Alltagsunterstützungüber Entlastungsbetrag möglichz. B. Spaziergänge, Hausaufgabenhilfe, Begleitung
   
Pflegeberatung / SchulungAnspruch besteht (kostenlose Beratung)kostenlose Beratung zu Leistungen, Recht etc.

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So beantragen Sie Pflegegrad 5 – Schritt für Schritt

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen (telefonisch, online oder schriftlich).
  2. Unterlagen sammeln: Arztbriefe, Medikamentenplan, Sturz-/Schmerzprotokoll, Fotos/Hilfsmittel, Pflegetagebuch.
  3. Begutachtung (MD/MEDICPROOF) zu Hause – typische „schlechte“ Tage schildern, nicht nur gute.
  4. Bescheid prüfen: Wenn PG 5 nicht erreicht wird, fristgerecht Widerspruch einlegen und Beispiele/Nachweise ergänzen.
  5. Leistungen aktiv abrufen: Entlastungsbetrag, teilstationär, Hilfsmittel, Wohnraumanpassung.

Pflegegrad 5 in der Praxis

Zuhause pflegen – Leistungen gezielt kombinieren

  • Kombinationsleistung nutzen: Pflegegeld + Anteil Sachleistung – die Pflegekasse verrechnet automatisch nach Pflegedienst-Rechnungen.
  • Entlastungsbetrag (131 €) für Haushalt, Betreuungsgruppen, Alltagsbegleitung einsetzen – nur zugelassene Anbieter nutzen.
  • Tages-/Nachtpflege zusätzlich planen: Budgets werden nicht mit Pflegegeld/Sachleistungen verrechnet.

Auszeiten – Kurzzeit- & Verhinderungspflege

Seit 01.07.2025 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag (3.539 €) für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur Verfügung. Sie verteilen die Mittel nach Bedarf – ideal für Urlaube, Erholungsphasen oder nach Klinikaufenthalten. Leistungen, die bis zum 30.06.2025 genutzt wurden, werden auf den Jahresbetrag 2025 angerechnet.

Sicher wohnen – Umbauten & Notruf

  • Wohnraumanpassung früh kalkulieren (Kostenvoranschlag + Antrag). Typisch: schwellenfreie Dusche, Haltegriffe, Beleuchtung, rutschfeste Böden – Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme (ggf. bis 16.720 € im Haushalt).
  • Hausnotruf prüfen (insbesondere bei Alleinleben/Sturzrisiko).

Wissen stärkt

Pflegekurse und individuelle Beratung der Pflegekassen sind kostenfrei – vor Ort, digital oder zu Hause. Sie erlernen rückenschonende Techniken, Demenzkommunikation und sinnvolle Notfallabläufe.

Praxis-Checkliste

  • Entlastungsbetrag verplanen (monatlich 131 €) – Anbieter auswählen.
  • Pflegedienst-Leistungspaket prüfen (bis 2.299 €).
  • Tagespflegeplätze anfragen (bis 2.085 €).
  • Angebote für Wohnraumanpassung einholen (bis 4.180 € je Maßnahme).
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 €) und ggf. technische Hilfsmittel beantragen.
  • Kurzzeit-/Verhinderungspflege mit dem 3.539-€-Jahresbudget planen.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Wie hoch ist das Pflegegeld 2025?

990 € pro Monat. Bei Einsatz eines Pflegedienstes verringert sich das Pflegegeld anteilig (Kombinationsleistung).

Bis zu 2.299 € pro Monat als Pflegesachleistung; Abrechnung erfolgt direkt über den Pflegedienst.

Ja. Bis 2.085 € pro Monat und zusätzlich zu Pflegegeld/Sachleistung (keine Verrechnung).

Kurzzeit- und Verhinderungspflege sind in einem gemeinsamen Jahresbetrag bis 3.539 € zusammengeführt und frei zwischen beiden Formen nutzbar.

2.096 € pro Monat (Pflegeanteil), zusätzlich gesetzliche Leistungszuschläge abhängig von der Aufenthaltsdauer.

Wohngruppenzuschuss 224 € monatlich; Wohnraumanpassung bis 4.180 € je Maßnahme; Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € pro Monat; DiPA bis 53 € pro Monat.

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