2017 hat Deutschland die vormaligen Pflegestufen durch fünf Pflegegrade abgelöst. Dies geschah, um Personen mit körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen besser zu bewerten. Anhand des Pflegegrades lässt sich der Pflegebedarf einer Person bestimmen.
Der Pflegegrad 4 ist für Personen vorgesehen, die eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen.
Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Menschen, die in den Pflegegrad 4 eingestuft werden, haben erhebliche Einschränkungen in ihrem Alltag und sind in vielen Bereichen ihres Lebens auf Hilfe angewiesen.
Bewertung: Wie bei den anderen Pflegegraden erfolgt die Zuordnung nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) oder andere beauftragte Dienste. Die Bewertung berücksichtigt verschiedene Aspekte, darunter Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Abhängig von der Gesamtpunktzahl wird der entsprechende Pflegegrad zugewiesen.
Der Pflegegrad 4 bedeutet eine intensive Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, und die entsprechenden Leistungen sind darauf ausgerichtet, den Betroffenen umfassend zu unterstützen und ihre Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern.
Wie bei den anderen Pflegegraden auch, wird die Einstufung anhand einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere beauftragte Institutionen vorgenommen. Dabei werden sechs Lebensbereiche oder Module bewertet, um das Ausmaß der Beeinträchtigung zu bestimmen.
Module und deren Gewichtung:
Je nach Grad der Beeinträchtigung in diesen Bereichen werden Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl bestimmt den zugeordneten Pflegegrad.
Für den Pflegegrad 4 wird eine Gesamtpunktzahl von 70 bis 90 Punkten benötigt.
Punktesystem: Abhängig von den Einschränkungen in den verschiedenen Modulen werden Punkte vergeben. Die Summe dieser Punkte entscheidet über den Pflegegrad.
Pflegegrad 1: Für den Pflegegrad 1 muss eine Gesamtpunktzahl zwischen 12,5 und 27 Punkten erreicht werden. Das deutet darauf hin, dass geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegen.

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Hinweis: Zum 01.01.2025 wurden die Pflegeleistungen allgemein um 4,5 % angehoben. Seit dem 01.07.2025 gilt für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein gemeinsamer Jahresbetrag.
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Pflegegrad 4 - Leistungsübersicht (Stand 07/2025)
| Leistung | Anspruch | Bemerkung |
| Pflegegeld | 800 € pro Monat | |
| Pflegesachleistungen | bis zu 1.859 € pro Monat | |
| Tages- und Nachtpflege | bis zu 1.685 € pro Monat | |
| Kurzzeitpflege | bis zu 3.539 € pro Jahr (max. 8 Wochen) | gemeinsamer Jahresbetrag mit Verhinderungspflege |
| Verhinderungspflege | bis zu 3.539 € pro Jahr (davon bis zu 1.600 € bei nahen Angehörigen/Haushaltsmitgliedern) | |
| Vollstationäre Pflege | 1.855 € pauschal pro Monat | |
| Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 131 € pro Monat | |
| Hausnotruf | 25,50 € pro Monat | Zuschuss möglich abhängig vom Anbieter und Antragstellung |
| Wohnraumanpassung | bis zu 4.180 € je Gesamtmaßnahme (bis 16.720 € bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt) | |
| Wohngruppenzuschuss | 224 € pro Monat | |
| Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | bis zu 42 € pro Monat | |
| Technische Pflegehilfsmittel | 100 % Kostenübernahme; ggf. Zuzahlung 10 %, max. 25 € je Hilfsmittel (nach Genehmigung) | z. B. Rollatoren, Haltegriffe |
| Digital-Pflegeanwendungen (DiPA) | bis zu 53 € pro Monat (Zuschuss; Genehmigung durch Pflegekasse) | Zuschuss möglich je nach Genehmigung durch Pflegekasse |
| Betreuung / Alltagsbegleitung / Alltagsunterstützung | über Entlastungsbetrag möglich | z. B. Spaziergänge, Hausaufgabenhilfe, Begleitung |
| Pflegeberatung / Schulung | Anspruch besteht (kostenlose Beratung) | kostenlose Beratung zu Leistungen, Recht etc. |
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Seit 01.07.2025 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag (3.539 €) für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur Verfügung. Sie verteilen die Mittel nach Bedarf – ideal für Urlaube, Erholungsphasen oder nach Klinikaufenthalten. Leistungen, die Sie bis zum 30.06.2025 erhalten haben, werden auf den Jahresbetrag angerechnet.
Pflegekurse und individuelle Beratung der Pflegekassen sind kostenfrei – vor Ort, digital oder zu Hause. Sie erlernen rückenschonende Techniken, Demenzkommunikation und sinnvolle Notfallabläufe.
800 € pro Monat. Bei Einsatz eines Pflegedienstes verringert sich das Pflegegeld anteilig (Kombinationsleistung).
Bis zu 1.859 € pro Monat als Pflegesachleistung; Abrechnung erfolgt direkt über den Pflegedienst.
Ja. Bis 1.685 € pro Monat und zusätzlich zu Pflegegeld/Sachleistung (keine Verrechnung).
Ja. Bis 1.685 € pro Monat und zusätzlich zu Pflegegeld/Sachleistung (keine Verrechnung).
Kurzzeit- und Verhinderungspflege sind in einem gemeinsamen Jahresbetrag bis 3.539 € zusammengeführt und frei zwischen beiden Formen nutzbar.
1.855 € pro Monat (Pflegeanteil), zusätzlich gesetzliche Leistungszuschläge abhängig von der Aufenthaltsdauer.
Wohngruppenzuschuss 224 € monatlich; Wohnraumanpassung bis 4.180 € je Maßnahme; Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € pro Monat; DiPA bis 53 € pro Monat.
0228 - 286 950 45
9:00–17:00 Uhr