Seit 2017 gibt es in Deutschland anstelle der früheren Pflegestufen fünf Pflegegrade. Diese wurden eingeführt, um Menschen mit körperlichen, geistigen und psychischen Einschränkungen genauer zu berücksichtigen. Jeder Pflegegrad gibt den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person an.
Pflegegrad 2 wird Personen zugeordnet, die erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen.
Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Dies bedeutet, dass Betroffene in verschiedenen Bereichen ihres Alltags Einschränkungen haben. Sie können viele Tätigkeiten noch selbstständig ausführen, benötigen jedoch regelmäßig Unterstützung in bestimmten Lebensbereichen.
Jeder Pflegegrad bringt unterschiedliche Leistungen und Unterstützungen mit sich, abhängivom Grad der Beeinträchtigung und den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Person.
Die Einstufung in einen Pflegegrad basiert auf einer Begutachtung, die von den Beauftragten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder anderen Beauftragten durchgeführt wird. Bei dieser
Module und deren Gewichtung:
Je nachdem, inwieweit die Person in diesen Bereichen beeinträchtigt ist, werden Punkte vergeben. Die Summe dieser Punkte bestimmt den Pflegegrad.
Für den Pflegegrad 2 muss eine Gesamtpunktzahl zwischen 27,5 und 47,5 Punkten erreicht werden.

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Pflegegrad 2 - Leistungsübersicht (Stand 07/2025)
| Leistung | Anspruch | Bemerkung |
| Pflegegeld | 347 € pro Monat | |
| Pflegesachleistungen | 796 € pro Monat | |
| Tages- und Nachtpflege | 721 € pro Monat | |
| Kurzzeitpflege | bis zu 3.539 € pro Jahr (max. 8 Wochen) | gemeinsamer Jahresbetrag mit Verhinderungspflege |
| Verhinderungspflege | bis zu 3.539 € pro Jahr (davon bis zu 694 € bei nahen Angehörigen/Haushaltsmitgliedern) | |
| Vollstationäre Pflege | 805 € pauschal pro Monat | |
| Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 131 € pro Monat | |
| Hausnotruf | 25,50 € pro Monat | Zuschuss möglich abhängig vom Anbieter und Antragstellung |
| Wohnraumanpassung | bis zu 4.180 € je Gesamtmaßnahme (bis 16.720 € bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt) | |
| Wohngruppenzuschuss | 224 € pro Monat | |
| Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | bis zu 42 € pro Monat | |
| Technische Pflegehilfsmittel | 100 % Kostenübernahme; ggf. Zuzahlung 10 %, max. 25 € je Hilfsmittel (nach Genehmigung) | z. B. Rollatoren, Haltegriffe |
| Digital-Pflegeanwendungen (DiPA) | bis zu 53 € pro Monat (Zuschuss; Genehmigung durch Pflegekasse) | Zuschuss möglich je nach Genehmigung durch Pflegekasse |
| Betreuung / Alltagsbegleitung / Alltagsunterstützung | über Entlastungsbetrag möglich | z. B. Spaziergänge, Hausaufgabenhilfe, Begleitung |
| Pflegeberatung / Schulung | Anspruch besteht (kostenlose Beratung) | kostenlose Beratung zu Leistungen, Recht etc. |
Professionelle Betreuung in den eigenen vier Wänden, ob Verhinderungs- und Kurzzeitpflege oder Dauerlösung.
Ab 01.07.2025 nutzen Sie den gemeinsamen Jahresbetrag (3.539 €) flexibel für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege – ideal bei Auszeiten der Angehörigen, nach Krankenhausaufenthalten oder in Krisen. Unverbrauchte Beträge aus dem ersten Halbjahr 2025 werden angerechnet.
Pflegekurse & Beratung der Pflegekassen sind kostenfrei – wahlweise digital, zu Hause oder in Präsenz. Sie erlernen rückenschonende Techniken, Demenzkommunikation und sinnvolle Notfallabläufe.
347 € pro Monat. Bei Einsatz eines Pflegedienstes verringert sich das Pflegegeld anteilig (Kombinationsleistung).
Bis zu 796 € pro Monat als Pflegesachleistung; Abrechnung direkt über den Pflegedienst.
Ja. Bis 721 € pro Monat und zusätzlich zu Pflegegeld/Sachleistung (keine Verrechnung).
805 € pro Monat (Pflegeanteil), zusätzlich gesetzliche Leistungszuschläge abhängig von der Aufenthaltsdauer.
0228 - 286 950 45
9:00–17:00 Uhr