Pflegegrad 1

Was Ihnen jetzt zusteht – klar erklärt, zuverlässig begleitet

In Deutschland gibt es seit dem Jahr 2017 fünf Pflegegrade, die die Pflegestufen ersetzt haben, um Menschen mit körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen besser zu erfassen. Jeder Pflegegrad beschreibt den Umfang der Pflegebedürftigkeit einer Person.

Pflegegrad 1 wird Personen zugeordnet, die nur geringfügige
Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen. Das
bedeutet:

Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Menschen mit Pflegegrad 1
benötigen in ihrem Alltag meist nur wenig Unterstützung. Sie können viele Tätigkeiten selbstständig ausführen, benötigen aber eventuell bei einigen Verrichtungen Hilfe.

Leistungen kurz auf den Punkt: Pflegegrad 1 bestätigt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – festgestellt in einer Begutachtung mit Punktesystem. Für Betroffene und Angehörige stehen unter anderem 131 € Entlastungsbetrag pro Monat, Zuschüsse für Hausnotruf und Wohnraumanpassung sowie Pflegekurse und Beratung zur Verfügung. Ab 01.07.2025 gilt außerdem ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 € für Kurzzeit- und Verhinderungspflege, das flexibler nutzbar ist.

Pflegegrad 1 – Kriterien & Einstufung

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere Beauftragte: Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss eine Begutachtung erfolgen. Dabei wird die Selbstständigkeit des Antragstellers in sechs Bereichen (Module) bewertet.
Module und deren Gewichtung:

  • Mobilität (10%)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15%)
  • Selbstversorgung (40%)
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%)

Punktesystem: Abhängig von den Einschränkungen in den verschiedenen Modulen werden Punkte vergeben. Die Summe dieser Punkte entscheidet über den Pflegegrad.

Pflegegrad 1: Für den Pflegegrad 1 muss eine Gesamtpunktzahl zwischen 12,5 und 27 Punkten erreicht werden. Das deutet darauf hin, dass geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegen.

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Leistungen bei Pflegegrad 1 (Stand 2025)

Monatlicher Entlastungsbetrag: 131 € – für Angebote zur Betreuung, Unterstützung im Haushalt, anerkannte Alltagsbegleiter:innen oder zur Ko-Finanzierung teilstationärer Angebote. Der Betrag ist zweckgebunden und kann – je nach Land – auch für Nachbarschaftshilfe genutzt werden.

Hausnotruf: Zuschuss bis 25,50 € pro Monat – die Pflegekasse bezuschusst den Basistarif vieler Anbieter, damit im Notfall schnell Hilfe kommt – besonders sinnvoll für alleinlebende Personen.

Wohnraumanpassung: Zuschüsse für barrierearme Bad-Umbauten, Haltegriffe, Schwellenabbau u. a.; nutzen Sie frühzeitig die Pflegeberatung.

Pflegekurse & Beratung: kostenfrei – Angehörige und ehrenamtlich Pflegende haben Anspruch auf Schulungen und individuelle Beratung (digital, zu Hause oder in Präsenz).

Kurzzeit- & Verhinderungspflege: gemeinsames Jahresbudget bis 3.539 € (ab 01.07.2025). Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden in einem flexiblen Budget zusammengeführt – ideal, wenn vorübergehend mehr Unterstützung nötig ist (z. B. nach Klinikaufenthalten).

Wichtig: Reines Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gibt es bei Pflegegrad 1 nicht. Der Fokus liegt auf Entlastung, Prävention und dem Erhalt der Selbstständigkeit.

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Leistungen im Überblick

Pflegegrad 1 - Leistungsübersicht (Stand 07/2025)

LeistungAnspruchBemerkung
Pflegegeld 
Pflegesachleistungen 
Tages- und Nachtpflegekein Anspruch; Nutzung über Entlastungsbetrag möglich 
Kurzzeitpflegebis zu 3.539 € pro Jahr (max. 8 Wochen)gemeinsamer Jahresbetrag mit Verhinderungspflege
Verhinderungspflegekein Anspruch in PG 1 
Vollstationäre Pflege131 € pauschal pro Monat 
Betreuungs- und Entlastungsleistungen131 € pro Monat 
Hausnotruf25,50 € pro MonatZuschuss möglich abhängig vom Anbieter und Antragstellung
Wohnraumanpassungbis zu 4.180 € je Gesamtmaßnahme (bis 16.720 € bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt) 
Wohngruppenzuschuss224 € pro Monat 
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittelbis zu 42 € pro Monat 
Technische Pflegehilfsmittel100 % Kostenübernahme; ggf. Zuzahlung 10 %, max. 25 € je Hilfsmittel (nach Genehmigung)z. B. Rollatoren, Haltegriffe
Digital-Pflegeanwendungen (DiPA)bis zu 53 € pro Monat (Zuschuss; Genehmigung durch Pflegekasse)Zuschuss möglich je nach Genehmigung durch Pflegekasse
Betreuung / Alltagsbegleitung / Alltagsunterstützungüber Entlastungsbetrag möglichz. B. Spaziergänge, Hausaufgabenhilfe, Begleitung
   
Pflegeberatung / SchulungAnspruch besteht (kostenlose Beratung)kostenlose Beratung zu Leistungen, Recht etc.

Liebevolle Betreuungskraft

Professionelle Betreuung in den eigenen vier Wänden, ob Verhinderungs- und Kurzzeitpflege oder Dauerlösung.

So beantragen Sie Pflegegrad 1 – Schritt für Schritt

  • Antrag bei der Pflegekasse der Krankenkasse stellen (Telefon, online oder schriftlich).
  • Begutachtung vorbereiten: Medikamentenplan, Arztbriefe, Sturz- und Schmerzprotokoll, Alltagseinschränkungen dokumentieren.
  • Begutachtungstermin zu Hause (oder in der Einrichtung) wahrnehmen – eine Vertrauensperson soll dabeisein.
  • Bescheid prüfen: Bei Abweichungen Widerspruch (Begründung + Nachweise) innerhalb der Frist einreichen.
  • Leistungen aktiv nutzen: Entlastungsbetrag abrufen, Hausnotruf installieren, Beratung und Kurse belegen, Umbauten planen.

Was Angehörige sofort tun können

  • Entlastungsleistungen auswählen: Haushaltshilfe, Betreuungsgruppen, Alltagsbegleitung, Fahrdienste – prüfen Sie regionale Anbieter mit Zulassung.
  • Hausnotruf einrichten: Basispaket meist vollständig bezuschusst; Zusatzoptionen (z. B. Schlüsselhinterlegung) vergleichen.
  • Kurzzeit-/Verhinderungspflege früh reservieren: Ab Juli 2025 Budget flexibler einsetzbar – ideal für Urlaub oder Erholungsphasen der Pflegenden.
  • Wohnumfeld-Check: Stolperfallen, Beleuchtung, Handläufe – kleine Maßnahmen bringen große Sicherheit.
  • Beratung & Schulung nutzen: rückenschonende Pflege, Demenz-Kommunikation und Notfallabläufe trainieren.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Wie viele Punkte braucht man?

12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte. Das entspricht „geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“.

Ja, meist den Basistarif bis 25,50 € monatlich, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Leistungsbeträge wurden zum 01.01.2025 u. a. angehoben; ab 01.07.2025 gilt das gemeinsame Jahresbudget bis 3.539 € für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Nein. Stattdessen steht monatlich der Entlastungsbetrag (131 €) für anerkannte Unterstützungsangebote zur Verfügung.

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