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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die in der häuslichen Pflege regelmäßig benötigt und nach einmaliger Nutzung entsorgt werden. Sie dienen vor allem der Hygiene, Sicherheit und Entlastung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen.
Die rechtliche Grundlage für die Kostenübernahme ist im § 40 Absatz 2 SGB XI geregelt. Dort ist festgelegt, dass Pflegekassen die Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 40 € pro Monat übernehmen, wenn die häusliche Pflege sichergestellt werden soll.
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42,00 EUR monatlich für Ihre bedarfsgerechte Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.*
Wir beraten Sie gerne nach Ihrem Bedarf
Flexible Lieferintervalle, jederzeit kündbar & Anpassung der Box monatlich möglich
Sofortige Belieferung nach der Bewilligung durch Ihre Pflegekasse
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Über ein Jahrzehnt Erfahrung im Pflegebereich und der ambulanten Versorgung
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Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen zur Verfügung.
Hier finden Sie eine Übersicht der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
0228 - 286 950 45
9:00–17:00 Uhr