Sie wohnen in der häuslichen Umgebung oder in einem betreuten Wohnen und haben einen Pflegegrad?
Beantragen Sie kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von EUR 40 *
- Kein Rezept nötig
- Keine Zuzahlung
- Einfach über die Pflegekasse
- Sofortige Lieferung nach Bewilligung
In nur 3 Schritten - zu Ihren kostenlosen Pflegehilfsmitteln
Profitieren Sie von unserer Erfahrung und bestellen Sie Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in nur 3 einfachen Schritten
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Wählen Sie aus den folgenden Paketen
Meine box 1

- 1.000 ml Flächendesinfektion
- 500 ml Handdesinfektion
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- 100 Einmalhandschuhe
- 25 Bettschutzeinlagen
Meine Box 2

- 500 ml Flächendesinfektion
- 500 ml Handdesinfektion
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- 200 Einmalhandschuhe
- 25 Bettschutzeinlagen
Meine Box 3

- 500 ml Flächendesinfektion
- 1.000 ml Handdesinfektion
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- 200 Einmalhandschuhe
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Meine Box 4

- 1.000 ml Flächendesinfektion
- 500 ml Handdesinfektion
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- 200 Einmalhandschuhe
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Meine Box 5

- 1000 ml Flächendesinfektion
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- 50 Mundschutz
- 200 Einmalhandschuhe
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Bitte rufen Sie uns an oder schreiben uns!
Ihre Vorteile auf einen Blick
Einfache Abwicklung
Wir übernehmen die Abrechnung mit Ihrer Kasse, und das gebührenfrei
Schnelligkeit/Zuverlässigkeit
Sofortige Belieferung nach der Bewilligung durch Ihre Pflegekasse
Erfahrung
Über ein Jahrzehnt Erfahrung im Pflegebereich und der ambulanten Versorgung
Qualität
Qualitativ hochwertige Produkte
Flexibilität
Jederzeit kündbar & Anpassung der Box jederzeit möglich
Keine versteckten Kosten
Keine Zuzahlung, keine Verrechnung oder Abzüge bei anderen Kassenleistungen. Bis zu EUR 480 im Jahr sparen*

Sie haben noch Fragen?
Wenn wir SIe unterstützen können, melden Sie sich gerne bei uns.

Ermittlung des Pflegegrades
Erfahren Sie hier, wie Sie den Pflegegrad ermitteln.
Voraussetzungen
Um die kostenfreien Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu erhalten, muss folgendes gegeben sein:
Für die pflegebedürftige Person ist bereits ein Pflegegrad erteilt worden.
Die Betreuung oder Pflege findet im häuslichen Umfeld oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen statt.
Pflege und Betreuung der betroffenen Person findet (auch) durch private Personen wie Angehörige, Freunde oder Bekannte statt.
* Privatversicherte erhalten 100% der Kosten und beihilfeberechtigte ihren Selbstzahleranteil (unter Erfüllung der nötigen Voraussetzungen) für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erstattet. Hierzu reichen Sie einfach die Rechnung für die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei Ihrer Versicherung, Kasse oder Beihilfestelle ein.